Samstag, 8. März 2014

Artikel: In All-inclusive-Hotels darf man besoffen sich richtig danebenbenehmen (Amtsgericht Viersen, Urteil vom 09.04.2013 - 2 C 446/11)

RP Online berichtet heute von einem sehr witzigen Urteil.

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Ein Paar hat in einem All-inclusive-Hotel in der Türkei mehrfach zu viel Alkohol getrunken und dann (was auch immer für) unsittliche Zärtlichkeiten an der Bar ausgetauscht. Das Paar wurde dann vom Reiseveranstalter gegen deren Willen auf die Heimreise geschickt.

Das geht aber nicht... Das Amtsgericht Viersen hat in seinem Urteil vom 9. April 2013 (2 C 446/11) dem Paar recht gegeben und die Reisemehrkosten für die vorzeitige Heimreise müssen nicht vom Paar getragen werden, sondern vom Reiseveranstalter.

Die lustige Begründung des Gerichts in schönem Juristendeutsch sinngemäß zusammengefasst: Eine All-inclusive-Reise zeichne sich gerade dadurch aus, dass Speisen und Getränke unbegrenzt zur Verfügung stehen (auch natürlich Alkoholika). Insofern stelle der vermehrte Genuss alkoholischer Getränke in diesem Fall ein geradezu typisches Reiseverhalten dar. Deshalb sind hier alkoholbedingte Verfehlungen in einem höheren Maße zu tolerieren. Lautstarke Auseinandersetzungen sind jedenfalls kein ausreichender Grund für eine Vertragskündigung seitens des Reiseveranstalters.

Nicht schlecht... Ab in den nächsten All-inclusive-Club und einmal so richtig die Sau rauslassen!

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